+Artikel 11 3

Artikel 11 3

(3)   Binnen 45 Arbeitstagen nach Eingang eines vollständigen Antrags auf Zulassung einer Übernahme gemäß Absatz 1 Buchstabe a und spätestens binnen 85 Arbeitstagen nach Erhalt des ursprünglichen Antrags prüft die ESMA den Antrag und fasst einen Beschluss über die Zulassung oder Ablehnung der Übernahme. Die ESMA teilt dem Antragsteller ihre Entscheidung binnen fünf Arbeitstagen mit.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung