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Artikel 13 2(2) In Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland wendet die ESMA die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (38) an. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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