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(1)   ESG-Rating-Anbieter stellen sicher, dass ihre Rating-Tätigkeiten unabhängig sind, auch von allen politischen und wirtschaftlichen Einflüssen oder Einschränkungen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung