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Artikel 15 1(1) ESG-Rating-Anbieter stellen sicher, dass ihre Rating-Tätigkeiten unabhängig sind, auch von allen politischen und wirtschaftlichen Einflüssen oder Einschränkungen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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