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Artikel 15 3(3) ESG-Rating-Anbieter verwenden Systeme, Ressourcen und Verfahren, die in Bezug auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Verordnung geeignet und wirksam sind. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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