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Artikel 15 4(4) ESG-Rating-Anbieter legen schriftliche Strategien und Verfahren fest und setzen diese um, um sicherzustellen, dass ihre ESG-Ratings auf einer gründlichen Analyse aller Informationen beruhen, die ihnen zur Verfügung stehen und die für ihre Analyse im Einklang mit ihren Rating-Methoden relevant sind. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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