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Artikel 15 5(5) ESG-Rating-Anbieter legen interne Strategien und Verfahren für vertiefte Prüfungen fest und setzen diese um, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftsinteressen die Unabhängigkeit oder Genauigkeit der ESG-Ratings nicht beeinträchtigen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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