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Artikel 15 7(7) ESG-Rating-Anbieter wenden für die von ihnen abgegebenen ESG-Ratings kontinuierlich und auf transparente Weise strenge, systematische, unabhängige und belegbare Rating-Methoden an. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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