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Artikel 15 11(11) ESG-Rating-Anbieter treffen alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die ihren ESG-Ratings zugrunde liegenden Informationen von ausreichender Qualität sind und aus zuverlässigen Quellen stammen. ESG-Rating-Anbieter weisen deutlich darauf hin, dass ihre ESG-Ratings ihre eigene Meinung ausdrücken. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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