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Artikel 15 14(14) ESG-Rating-Anbieter ändern ihre ESG-Ratings nur im Einklang mit ihren gemäß Artikel 23 veröffentlichten Rating-Methoden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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