+Artikel 19 3

Artikel 19 3

(3)   Beschwerden können eingereicht werden in Bezug auf

a)

die Datenquellen, die für ein einzelnes ESG-Rating verwendet werden, sachliche Irrtümer und Fehler,

b)

die Art und Weise, wie die Rating-Methode in Bezug auf ein einzelnes ESG-Rating angewandt wurde,

c)

die Frage, ob ein einzelnes ESG-Rating für das bewertete Objekt bzw. den Emittenten des bewerteten Objekts repräsentativ ist.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung