+Artikel 19 3
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Artikel 19 3
(3) Beschwerden können eingereicht werden in Bezug auf
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a)
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die Datenquellen, die für ein einzelnes ESG-Rating verwendet werden, sachliche Irrtümer und Fehler,
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b)
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die Art und Weise, wie die Rating-Methode in Bezug auf ein einzelnes ESG-Rating angewandt wurde,
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c)
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die Frage, ob ein einzelnes ESG-Rating für das bewertete Objekt bzw. den Emittenten des bewerteten Objekts repräsentativ ist.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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