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+Artikel 20 2 |
Artikel 20 2(2) ESG-Rating-Anbieter im Sinne von Artikel 5 Absatz 1, mit Ausnahme kleiner ESG-Rating-Anbieter, bemühen sich, auf die begründeten Bedenken binnen 30 Arbeitstagen nach deren Eingang zu antworten. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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