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(2)   ESG-Rating-Anbieter stellen sicher, dass ein ESG-Rating, dessen Offenlegung sie einem Nutzer von ESG-Ratings genehmigen, eine Verknüpfung mit den Informationen nach Anhang III Nummer 1 aufweist.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung