(2) ESG-Rating-Anbieter unternehmen alle erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass die abgegebenen ESG-Ratings nicht von bestehenden oder potenziellen Interessenkonflikten oder Geschäfts- oder anderen Beziehungen seitens der ESG-Rating-Anbieter selbst oder seitens ihrer Anteilseigner, ihrer Geschäftsleitung, ihrer Rating-Analysten, ihrer Mitarbeiter oder anderer natürlicher Personen, deren Leistungen die ESG-Rating-Anbieter in Anspruch nehmen oder die sie kontrollieren können, oder seitens anderer, über ein Kontrollverhältnis direkt oder indirekt mit ihnen verbundenen Personen oder seitens Drittanbietern, an die Funktionen oder Dienstleistungen oder Tätigkeiten ausgelagert wurden, beeinflusst werden.