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Artikel 36 4

(4)   Unbeschadet des Absatzes 3 entspricht die Geldbuße in Fällen, in denen der in Absatz 1 genannte ESG-Rating-Anbieter direkt oder indirekt einen finanziellen Gewinn aus dem Verstoß gezogen hat, zumindest diesem Gewinn.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung