+Artikel 38 4

Artikel 38 4

(4)   Geldbußen und Zwangsgelder werden dem Gesamthaushaltsplan der Union zugewiesen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung