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+Artikel 43 3 |
Artikel 43 3(3) Die ESMA erstattet der jeweiligen zuständigen Behörde die Kosten, die dieser bei der Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben entstehen. Die zu erstattenden Kosten umfassen alle Fixkosten sowie variable Kosten, die bei der Ausführung der übertragenen Aufgaben oder der der ESMA von der zuständigen Behörde gewährten Unterstützung angefallen sind. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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