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+Artikel 43 5 |
Artikel 43 5(5) Eine Übertragung von Aufgaben berührt nicht die Zuständigkeit der ESMA und schränkt die Möglichkeit der ESMA, die übertragene Tätigkeit durchzuführen und zu überwachen, nicht ein. Die ESMA delegiert keine Aufsichtsbefugnisse, einschließlich Zulassungsbeschlüssen, abschließender Bewertungen und Folgebeschlüssen in Bezug auf Verstöße. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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