+Artikel 43 5

Artikel 43 5

(5)   Eine Übertragung von Aufgaben berührt nicht die Zuständigkeit der ESMA und schränkt die Möglichkeit der ESMA, die übertragene Tätigkeit durchzuführen und zu überwachen, nicht ein. Die ESMA delegiert keine Aufsichtsbefugnisse, einschließlich Zulassungsbeschlüssen, abschließender Bewertungen und Folgebeschlüssen in Bezug auf Verstöße.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung