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+Artikel 18 Mustervertragsklauseln |
Artikel 18 MustervertragsklauselnArtikel 18 Mustervertragsklauseln Um die Unternehmen bei der Einhaltung von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe c zu unterstützen, nimmt die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern bis zum 26. Juli 2027 Leitlinien zu freiwilligen Mustervertragsklauseln an. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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