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(2)   Unbeschadet des Artikels 8 der vorliegenden Richtlinie gilt diese Richtlinie nicht für Angelegenheiten, die unter die Richtlinie (EU) 2022/2555 fallen. Angesichts der Beziehung zwischen physischer Sicherheit und Cybersicherheit kritischer Einrichtungen gewährleisten die Mitgliedstaaten eine koordinierte Umsetzung der vorliegenden Richtlinie und der Richtlinie (EU) 2022/2555.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung