+Artikel 27 Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG

Artikel 27 Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG

Artikel 27

Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG

Die Richtlinie 2008/114/EG wird mit Wirkung vom 18. Oktober 2024 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung