+Artikel 96 Betrieb einer Website über die Unternehmensführung und -kontrolle und die Vergütung

Artikel 96 Betrieb einer Website über die Unternehmensführung und -kontrolle und die Vergütung

Artikel 96

Betrieb einer Website über die Unternehmensführung und -kontrolle und die Vergütung

Institute, die eine Website betreiben, erläutern darauf, wie sie die Anforderungen der Artikel 88 bis 95 erfüllen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_BG -

    EULAW_BG