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+Artikel 20a Konvergenz von aufsichtlichen Überprüfungsverfahren |
Artikel 20a Konvergenz von aufsichtlichen ÜberprüfungsverfahrenArtikel 20a Konvergenz von aufsichtlichen Überprüfungsverfahren Die Behörde fördert im Rahmen ihrer Befugnisse die Konvergenz des Verfahrens der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2013/36/EU, um solide Aufsichtsstandards in der Union zu schaffen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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