+ABSCHNITT 3 Vorsitzender
---+Artikel 48 Ernennung und Aufgaben
------+Член 48 1.
------+Член 48 2.
------+Член 48 3.
------+Член 48 4.
------+Член 48 5.
---+Artikel 49 Unabhängigkeit des Vorsitzenden
---+Artikel 49a Ausgaben

ABSCHNITT 3 Vorsitzender

ABSCHNITT 3 Vorsitzender

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 48 Ernennung und Aufgaben
Artikel 49 Unabhängigkeit des Vorsitzenden

Artikel 49

▼M8

Unabhängigkeit des Vorsitzenden

Unbeschadet der Rolle, die der Rat der Aufseher im Zusammenhang mit den Aufgaben des Vorsitzenden spielt, fordert Vorsitzende von Organen oder Einrichtungen der Union, von Regierungen oder von anderen öffentlichen oder privaten Stellen keine Weisungen an oder nimmt solche entgegen.

▼B

Weder die Mitgliedstaaten, die Organe oder Einrichtungen der Union noch andere öffentliche oder private Stellen versuchen, den Vorsitzenden bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu beeinflussen.

Im Einklang mit dem in Artikel 68 genannten Statut ist der Vorsitzende nach dem Ausscheiden aus dem Dienst verpflichtet, bei der Annahme gewisser Tätigkeiten oder Vorteile ehrenhaft und zurückhaltend zu sein.

Artikel 49a Ausgaben

Artikel 49a

Ausgaben

Der Vorsitzende macht alle abgehaltenen Sitzungen mit externen Interessenvertretern innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung und alle erhaltenen Bewirtungen öffentlich. Ausgaben werden gemäß dem Statut öffentlich festgehalten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 31.12.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1093
  • EULAW_BG -

    EULAW_BG