+Artikel 9 2

Artikel 9 2

(2)   Umfasst eine Sanierungsoption keine Schritte, Regelungen oder Maßnahmen gemäß Absatz 1 Buchstaben a bis e, so ist im Teilabschnitt über Sanierungsoptionen der Nachweis zu erbringen, dass das Institut, das Unionsmutterunternehmen oder das Tochterunternehmen, das den Plan erstellt und vorgelegt hat, diese Schritte, Regelungen oder Maßnahmen angemessen geprüft hat.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_BG -

    EULAW_BG