+Artikel 15 Vorbereitungsmaßnahmen
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Artikel 15 Vorbereitungsmaßnahmen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 15 1

(1)   Der Sanierungsplan enthält eine Analyse aller Vorbereitungsmaßnahmen, die von den erfassten Unternehmen getroffen wurden oder erforderlich sind, um die Durchführung des Sanierungsplans zu vereinfachen oder seine Wirksamkeit zu verbessern, sowie Fristen für die Durchführung dieser Maßnahmen.

Artikel 15 2

(2)   Diese Vorbereitungsmaßnahmen umfassen Maßnahmen, die zur Überwindung von Hindernissen für die wirksame Umsetzung der im Sanierungsplan beschriebenen Sanierungsoptionen erforderlich sind.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_BG -

    EULAW_BG