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Artikel 26 1(1) Die Abwicklungsbehörden prüfen, ob die ausgewählte Abwicklungsstrategie wirksam und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens durchgeführt werden kann, und ermitteln mögliche Hindernisse für die Durchführung der ausgewählten Abwicklungsstrategie. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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