(3) Die Bewertung befasst sich auch mit potenziellen Schäden bezüglich Franchise-Wert, Refinanzierung und Ansehen sowie dem Nutzen aufgrund der effizienten Nutzung und Fungibilität des Eigenkapitals und der Refinanzierungskonditionen der Gruppe.
Soweit möglich, werden Nutzen und Kosten, die bei der Ermittlung des besten Interesses berücksichtigt werden, in Geldwert ausgedrückt. Ferner sind Nachlässe, die dem empfangenden Unternehmen im Vergleich zu den marktüblichen Bedingungen gewährt werden, zu quantifizieren, einschließlich Abschlägen auf Sicherheiten oder Zinssätze.