+Artikel 36 1

Artikel 36 1

(1)   Es wird davon ausgegangen, dass die Gewährung der finanziellen Unterstützung die Abwicklungsfähigkeit des unterstützenden Unternehmens nicht untergräbt, wenn durch die Gewährung der finanziellen Unterstützung die Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der Umsetzung der im Abwicklungsplan vorgesehenen Abwicklungsstrategie für das unterstützende Unternehmen auf der Grundlage der Bewertung nach den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU nicht in erheblichem Umfang beeinträchtigt werden.

Bei dieser Bewertung wird insbesondere berücksichtigt, welche Auswirkungen die Gewährung der finanziellen Unterstützung hat auf

a)

das Verlustabsorptionspotenzial innerhalb der Gruppe nach Erfüllung der Abwicklungsvoraussetzungen;

b)

die Verflechtung des unterstützenden Unternehmens mit dem empfangenden Unternehmen;

c)

das Ansteckungsrisiko innerhalb der Gruppe;

d)

die aufgrund der Gewährung der finanziellen Unterstützung erhöhte Komplexität der Gruppe;

e)

die Kapital- und Liquiditätslage des unterstützenden Unternehmens.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
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