+Artikel 36 3

Artikel 36 3

(3)   Die zuständigen Behörden und die für das unterstützende Unternehmen zuständigen Abwicklungsbehörden arbeiten bei der Ermittlung der Auswirkungen der gruppeninternen finanziellen Unterstützung auf die Abwicklungsfähigkeit des unterstützenden Unternehmens eng zusammen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_BG -

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