+Artikel 55 Erstellung und Aktualisierung der schriftlich festgelegten Modalitäten und Verfahren für die Arbeitsweise des Abwicklungskollegiums
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Artikel 55 Erstellung und Aktualisierung der schriftlich festgelegten Modalitäten und Verfahren für die Arbeitsweise des Abwicklungskollegiums

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 55 1

(1)   Die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde erstellt einen Vorschlag für die schriftlich festzulegenden Modalitäten und Verfahren für die Arbeitsweise des Abwicklungskollegiums im Einklang mit Artikel 54.

Artikel 55 2

(2)   Die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde leitet ihren Vorschlag an die Mitglieder des Abwicklungskollegiums zur Konsultation und fordert diese auf, innerhalb einer bestimmten Frist ihre Stellungnahmen dazu zu übermitteln.

Artikel 55 3

(3)   Die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde berücksichtigt die Stellungnahmen der Mitglieder des Abwicklungskollegiums und begründet jede davon abweichende Entscheidung.

Artikel 55 4

(4)   Nach ihrer Fertigstellung übermittelt die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde die schriftlich festgelegten Modalitäten und Verfahren für die Arbeitsweise des Abwicklungskollegiums an die Mitglieder des Abwicklungskollegiums.

Artikel 55 5

(5)   Die schriftlich festgelegten Modalitäten und Verfahren für die Arbeitsweise des Abwicklungskollegiums werden insbesondere nach jeder wesentlichen Änderung in der Zusammensetzung des Abwicklungskollegiums überprüft und aktualisiert.

Artikel 55 6

(6)   Für die Aktualisierung der schriftlich festgelegten allgemeinen Modalitäten und Verfahren für die Arbeitsweise des Abwicklungskollegiums folgen die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde und die übrigen Mitglieder des Kollegiums dem Verfahren der Absätze 1 bis 5.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_BG -

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