+Artikel 77 2

Artikel 77 2

(2)   Der Zeitplan für die gemeinsame Entscheidung enthält die folgenden Schritte:

a)

Erstellung und Zuleitung des Berichts über die ermittelten wesentlichen Hindernisse gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/59/EU durch die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde nach Abstimmung mit der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und der EBA;

b)

Übermittlung des Berichts gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/59/EU durch die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde an das Unionsmutterunternehmen, die für die Tochterunternehmen zuständigen Abwicklungsbehörden und an die Abwicklungsbehörden der Hoheitsgebiete, in denen sich bedeutende Zweigstellen befinden;

c)

Termin für die Übermittlung der Stellungnahme und Vorschläge alternativer Maßnahmen zur Überwindung der wesentlichen Hindernisse durch das Unionsmutterunternehmen an die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU — falls angebracht;

d)

gegebenenfalls Austausch zwischen der für die Gruppenabwicklung zuständigen Behörde und den für die Tochterunternehmen zuständigen Abwicklungsbehörden sowie anderen Mitgliedern des Abwicklungskollegiums über etwaige Stellungnahmen und die vom Unionsmutterunternehmen vorgeschlagenen alternativen Maßnahmen zur Überwindung der wesentlichen Hindernisse gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU;

e)

Ausarbeitung des Entwurfs der gemeinsamen Entscheidung über Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Beseitigung wesentlicher Hindernisse für die Abwicklungsfähigkeit;

f)

Fertigstellung der gemeinsamen Entscheidung über Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Beseitigung wesentlicher Hindernisse für die Abwicklungsfähigkeit; und

g)

Übermittlung der gemeinsamen Entscheidung über Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Beseitigung wesentlicher Hindernisse für die Abwicklungsfähigkeit.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_BG -

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