+KAPITEL VII DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN
---+Artikel 22 Harmonisierung und Unabdingbarkeit dieser Richtlinie
------+Член 22 1.
------+Член 22 2.
------+Член 22 3.
------+Член 22 4.
---+Artikel 23 Sanktionen
---+Artikel 24 Außergerichtliche Streitbeilegung
------+Член 24 1.
------+Член 24 2.
---+Artikel 24a Ausübung der Befugnisübertragung
------+Член 24а 1.
------+Член 24а 2.
------+Член 24а 3.
------+Член 24а 4.
------+Член 24а 5.
------+Член 24а 6.
---+Artikel 26 Unterrichtung der Kommission
---+Artikel 27 Umsetzung
------+Член 27 ►C11.
------+Член 27 ►C12.
---+Artikel 28 Umrechnung der in Euro ausgedrückten Beträge in Landeswährung
------+Член 28 1.
------+Член 28 2.

KAPITEL VII DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN

KAPITEL VII DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 22 Harmonisierung und Unabdingbarkeit dieser Richtlinie
Artikel 23 Sanktionen

Artikel 23

Sanktionen

Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen die aufgrund dieser Richtlinie erlassenen innerstaatlichen Vorschriften Sanktionen fest und treffen die zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Artikel 24 Außergerichtliche Streitbeilegung
Artikel 24a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 26 Unterrichtung der Kommission

Artikel 26

Unterrichtung der Kommission

►C3  Macht ein Mitgliedstaat von der Möglichkeit nach Artikel 2 Absätze 5 und 6, Artikel 4 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 6 Absatz 2, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 5 Buchstabe f, Artikel 14 Absatz 2 sowie Artikel 16 Absatz 4 Gebrauch, Alternativregelungen zu erlassen, so ◄ setzt er die Kommission hiervon sowie von allen nachfolgenden Änderungen in Kenntnis. Die Kommission macht diese Informationen auf einer Internetseite oder auf eine andere leicht zugängliche Weise bekannt. Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um ihren einheimischen Kreditgebern und Verbrauchern diese Informationen zur Kenntnis zu bringen.

Artikel 27 Umsetzung
Artikel 28 Umrechnung der in Euro ausgedrückten Beträge in Landeswährung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 30.12.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32008L0048
  • EULAW_BG -

    EULAW_BG