+Artikel 20 (2)
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Artikel 20 (2)
Umfang, in dem der Plan Lösungen zur Überwindung von Hindernissen für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Gruppe bietet, die in Bezug auf ein in Artikel 5 Absatz 6 der Richtlinie 2014/59/EU vorgesehenes Szenario festgestellt werden; falls die Hindernisse nicht überwunden werden können, Umfang, in dem alternative Sanierungsmaßnahmen die gleichen Ziele erreichen könnten;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
- EULAW_CS -
EULAW_CS
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