+Artikel 20 (3)

Artikel 20 (3)

Umfang, in dem der Plan Lösungen zur Überwindung wesentlicher Hindernisse praktischer oder rechtlicher Art bietet, die im Hinblick auf die umgehende Übertragung von Eigenmitteln, Rückzahlung von Verbindlichkeiten oder Rückerstattung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe festgestellt werden; falls die Hindernisse nicht überwunden werden können, Umfang, in dem alternative Sanierungsmaßnahmen die gleichen Ziele erreichen könnten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_CS -

    EULAW_CS