+Artikel 29 Bewertung der Durchführbarkeit: Informationen
---+Artikel 29 (1)
---+Artikel 29 (2)
---+Artikel 29 (3)
|
Artikel 29 Bewertung der Durchführbarkeit: Informationen
Die Abwicklungsbehörden prüfen bei der Beurteilung potenzieller Hindernisse für die Abwicklung im Zusammenhang mit Informationen mindestens folgende Aspekte:
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
Artikel 29 (1)
|
die unter den Nummern 8 bis 12 von Abschnitt C des Anhangs der Richtlinie 2014/59/EU aufgeführten Aspekte;
|
|
Artikel 29 (2)
|
Fähigkeit des Instituts oder der Gruppe zur Bereitstellung von Informationen über Betrag und Standort von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe, die voraussichtlich als Sicherheiten für Zentralbankfazilitäten dienen können;
|
|
Artikel 29 (3)
|
Fähigkeit des Instituts oder der Gruppe zur Bereitstellung von Informationen für eine Bewertung zur Ermittlung des Betrags der erforderlichen Herabschreibung oder Rekapitalisierung.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
- EULAW_CS -
EULAW_CS
|