+Artikel 70 (3)

Artikel 70 (3)

Bezeichnungen des Unionsmutterunternehmens und der Unternehmen der Gruppe, die vom Gruppenabwicklungsplan und der Abwicklungsfähigkeitsbewertung betroffen sind und die die gemeinsame Entscheidung betrifft und auf die sie anwendbar ist;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
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