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Artikel 70 (3)
Bezeichnungen des Unionsmutterunternehmens und der Unternehmen der Gruppe, die vom Gruppenabwicklungsplan und der Abwicklungsfähigkeitsbewertung betroffen sind und die die gemeinsame Entscheidung betrifft und auf die sie anwendbar ist;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
- EULAW_CS -
EULAW_CS
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