+Artikel 93 Überwachung der Anwendung der gemeinsamen Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
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Artikel 93 Überwachung der Anwendung der gemeinsamen Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 93 1

(1)   Die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde teilt die Ergebnisse des Austauschs gemäß Artikel 92 Absatz 3 jenen Abwicklungsbehörden mit, die für Tochterunternehmen zuständig sind, deren Unionsmutterunternehmen Maßnahmen zur Erfüllung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf konsolidierter oder auf individueller Basis ergreifen müssen.

Artikel 93 2

(2)   Die für die Tochterunternehmen zuständigen Abwicklungsbehörden teilen die Ergebnisse des Austauschs gemäß Artikel 92 Absatz 4 der für die Gruppenabwicklung zuständigen Behörde mit, sofern in ihrem Zuständigkeitsbereich Tochterunternehmen der Gruppe gehalten sind, Maßnahmen zu ergreifen, um die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf konsolidierter oder auf individueller Basis zu erfüllen.

Artikel 93 3

(3)   Die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde leitet den übrigen für Tochterunternehmen zuständigen Abwicklungsbehörden die Ergebnisse des Verfahrens nach Absatz 2 zu.

Artikel 93 4

(4)   Die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde und die für die Tochterunternehmen zuständigen Abwicklungsbehörden überwachen die Anwendung der gemeinsamen Entscheidung über die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf konsolidierter Ebene, auf Ebene des Mutterunternehmens und jedes Tochterunternehmens für alle der gemeinsamen Entscheidung unterliegenden Unternehmen der Gruppe und auf konsolidierter Ebene.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_CS -

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