+Artikel 97 Verfahren für Entscheidungen über die Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts
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Artikel 97 Verfahren für Entscheidungen über die Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts
Das Verfahren zur Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts umfasst die folgenden Schritte:
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Artikel 97 (1)
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sofern möglich, Austausch über die Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts sowie von auf gegenseitiger Unterstützung basierenden Finanzierungsmechanismen;
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Artikel 97 (2)
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Ausarbeitung des Entwurfs der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. des Entwurfs der diesbezüglichen Entscheidung durch die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde und deren Übermittlung an die Mitglieder des Abwicklungskollegiums;
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Artikel 97 (3)
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Konsultation der Mitglieder des Abwicklungskollegiums zum Entwurf der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. zum Entwurf der diesbezüglichen Entscheidung;
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Artikel 97 (4)
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Fertigstellung der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. der diesbezüglichen Entscheidung und Übermittlung an das Abwicklungskollegium.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
- EULAW_CS -
EULAW_CS
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