|
+Artikel 101 3 |
Artikel 101 3(3) Sofern die EBA konsultiert wurde, erläutert die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde etwaige Abweichungen ihrer Beurteilung von der Empfehlung der EBA. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|