+Artikel 4 Bewertung der Auswirkungen des Aufschubs auf die Solvenz
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Artikel 4 Bewertung der Auswirkungen des Aufschubs auf die Solvenz

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 4 1

(1)   Die Abwicklungsbehörde nimmt eine Bewertung der Auswirkungen vor, die die Zahlung der außerordentlichen nachträglich erhobenen Beiträge auf die Position des Instituts in aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln hätte. Diese Bewertung beinhaltet eine Analyse der Auswirkungen, die die Zahlung der außerordentlichen nachträglich erhobenen Beiträge auf die Einhaltung der in Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Mindesteigenmittelanforderungen durch das Institut hätte.

Artikel 4 2

(2)   Zum Zwecke dieser Bewertung wird ein Betrag in Höhe der nachträglich erhobenen Beiträge von den Eigenmitteln des Instituts abgezogen.

Artikel 4 3

(3)   Die in Absatz 1 genannte Analyse bezieht sich mindestens auf den Zeitraum bis zum nächsten Einreichungstermin für die Meldung über die Eigenmittelanforderung gemäß Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission (5).

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 20.05.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R0778
  • EULAW_CS -

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