+Artikel 10 2

Artikel 10 2

(2)   Die Eigenmittel von Vermögensverwaltungsgesellschaften werden gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe l der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (8) berechnet. Die Solvabilitätsanforderungen für Vermögensverwaltungsgesellschaften sind die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a dieser Richtlinie genannten Anforderungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 03.04.2014 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014R0342
  • EULAW_CS -

    EULAW_CS