+Artikel 11 1

Artikel 11 1

(1)   Wenn ein Unternehmen eines Finanzkonglomerats mit Schwerpunkt Bank- oder Wertpapiergeschäft eine Beteiligung an einem Finanzunternehmen aus der Versicherungsbranche hält, die nach Artikel 14 Absatz 3 oder Artikel 15 Absatz 3 in Abzug gebracht wird, so entsteht in Bezug auf diese Beteiligung keine zusätzliche Eigenkapitalanforderung auf Ebene des Finanzkonglomerats.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 03.04.2014 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014R0342
  • EULAW_CS -

    EULAW_CS