+Artikel 11 2

Artikel 11 2

(2)   Bewirkt die Anwendung des Absatzes 1 im Rahmen des auf internen Einstufungen basierenden Ansatzes im Sinne von Teil 3 Titel II Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eine direkte Veränderung des erwarteten Verlustbetrags, so ist auf Ebene des Finanzkonglomerats ein Eigenmittelaufschlag in Höhe dieser Veränderung vorzunehmen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 03.04.2014 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014R0342
  • EULAW_CS -

    EULAW_CS