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(1)   Wenn eine gemischte Finanzholdinggesellschaft eine Beteiligung an einem unbeaufsichtigten Unternehmen der Finanzbranche hält, werden die fiktiven Eigenmittel und die fiktiven Solvabilitätsanforderungen für dieses Unternehmen nach den Vorschriften der im Finanzkonglomerat am stärksten vertretenen Branche berechnet.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 03.04.2014 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014R0342
  • EULAW_CS -

    EULAW_CS