+Artikel 15 3

Artikel 15 3

(3)   Gruppeninterne Beteiligungen an Kapitalinstrumenten, die den Branchenvorschriften zufolge als Eigenmittel anerkannt werden können, werden unter Berücksichtigung der maßgeblichen branchenspezifischen Obergrenzen bei der Berechnung der Eigenmittel abgezogen oder ausgeschlossen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 03.04.2014 00:00:00 -Doknr: CELEX:32014R0342
  • EULAW_CS -

    EULAW_CS