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+Artikel 8 Verpflichtung zur unentgeltlichen Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher |
Artikel 8 Verpflichtung zur unentgeltlichen Bereitstellung von Informationen für die VerbraucherArtikel 8 Verpflichtung zur unentgeltlichen Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie für den Verbraucher unentgeltlich erfolgt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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