+Artikel 17 Verbot der Gewährung nicht angeforderter Kredite

Artikel 17 Verbot der Gewährung nicht angeforderter Kredite

Artikel 17

Verbot der Gewährung nicht angeforderter Kredite

Die Mitgliedstaaten verbieten die Gewährung von Krediten an Verbraucher ohne vorherige Anforderung und ausdrückliche Zustimmung seitens der Verbraucher.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 30.10.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32023L2225
  • EULAW_CS -

    EULAW_CS