+Artikel 16 (4)
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Artikel 16 (4)
eine angemessene Bandbreite von Szenarien für erhebliche makroökonomische und finanzielle Stresssituationen in Bezug auf die spezifischen Bedingungen der vom Plan erfassten Unternehmen angemessen widerspiegelt, von der EBA gemäß Artikel 5 Absatz 7 der Richtlinie 2014/59/EU herausgegebenen Leitlinien zur Festlegung der bei Sanierungsplänen zugrunde zu legenden Bandbreite an Szenarien Rechnung trägt und gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 alle erforderlichen Anstrengungen vorsieht, um diesen Leitlinien nachzukommen;
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
- EULAW_DA -
EULAW_DA
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