+Artikel 19 (2)

Artikel 19 (2)

nach vernünftigem Ermessen gegebene Wahrscheinlichkeit der Umsetzung des Plans und besonderer Sanierungsoptionen in einem Umfang, der eine ausreichende Erfüllung der Ziele ohne nennenswerte negative Auswirkungen auf das Finanzsystem ermöglicht;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
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