+Artikel 22 (5)

Artikel 22 (5)

eine Beschreibung des Finanzierungsbedarfs und der für die Umsetzung der im Plan vorgesehenen Abwicklungsstrategie erforderlichen Finanzierungsquellen, einschließlich mindestens folgender Elemente:

a)

Beschreibung der Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgrund der Abwicklungsstrategie;

b)

Beschreibung potenzieller Quellen für die Abwicklungsfinanzierung, einschließlich der Finanzierungsbedingungen, der Bedingungen für ihre Nutzung, des Zeitpunkts ihrer Verfügbarkeit, der Unternehmen, die Finanzierungen erhalten können, und jeglicher Anforderungen bezüglich der zu leistenden Sicherheiten;

c)

sofern relevant, Beschreibung und Analyse der Modalitäten und des Zeitpunkts für Anträge auf Nutzung von Zentralbankfazilitäten (außer Notfallliquiditätshilfe oder sonstige Unterstützung nach nicht standardisierten Bedingungen) durch in Abwicklung befindliche Institute oder Gruppen nach Maßgabe der im Abwicklungsplan enthaltenen Bedingungen mit Angabe der verfügbaren Sicherheiten;

d)

für Gruppen Beschreibung der vereinbarten Grundsätze für die Aufteilung der Finanzierungsverantwortung zwischen Finanzierungsquellen in verschiedenen Rechtsordnungen, einschließlich Finanzierungsquellen in verschiedenen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe f der Richtlinie 2014/59/EU;

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_DA -

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